Auskunft und Informationen können täglich ( außer Mittwoch, Freitag, Sonntag ) ab 18 Uhr über die
Tel. ; 06781 - 35292
erfolgen.
Montag, Dienstag, Donnerstag und Samstag zur Zeit nur während den Übungsstunden.
Grundregeln der Übungsstunden
Platzordnung
Dem Hund muß unmittelbar vor den Übungsstunden die Möglichkeit gegeben werden sein Geschäft zu verrichten. Haufen auf dem Übungsgelände müssen unverzüglich mit einer Schaufel beseitigt werden. Auch die Außenseite des Zaunes ist sauber zu halten.
Außerhalb des Übungsgeländes besteht eine allgemeine Leinenpflicht.
Getränke sowie das Rauchen ist auf dem Übungsgelände verboten.
Den Anordnungen der Übungsleiter ist stets Folge zu leisten. Diskussionen sind außerhalb des Platzes ohne den Hund zu führen.
Unmittelbar vor und während den Übungsstunden sind die Hunde erst auf Anweisung des Übungsleiters auf den Platz zu führen. Bis dahin haben die Hunde im Auto oder in einer angemieteten Box zu verweilen, um die arbeitenden Hunde auf dem Platz nicht abzulenken und Vorfällen durch Unachtsamkeit vorzubeugen.
Läufige Hündinnen sind in der Regel zum Schluss oder auf Anweisung des Übungsleiters auf den Platz zu führen.
Der Hund sollte mit einer positiven Erfahrung den Platz verlassen.
Das Mindestalter für die Unterordnung liegt bei 6 Monate, THS 10 Monate, Welpen 11 Wochen und Obedience 6 Monate. Ausnahmen sind mit dem Sportwart oder Übungsleiter vorher abzuklären.
Kranke Hunde dürfen nicht am Übungsbetrieb teilnehmen.
Die letzte Mahlzeit sollte länger als 4 Stunden zurückliegen um eine Magendrehung zu vermeiden.
Bei den Hunden muß ein gültiger Impf- sowie Versicherungsschutz bestehen.
Übergewichtige Hunde sollten nicht über Hindernisdisziplinen geschickt werden, da die Gesundheit stark gefährdet wird.
Bei Verletzungen während der Übungsstunden ist für den betroffenen Hund sofort und unverzüglich die Stunde abzubrechen.
Für Leistungssport wie THS sollte ein tierärztlicher Checkup voraus gegangen sein, da das Herz-Kreislaufsystem und der Bewegungsapparat stark beansprucht wird.
Probleme, Anregungen und Wünsche können an den Sportwart bzw. den Übungsleiter gerichtet werden.
Verstöße gegen die oben genannten Regeln sowie unsportliches Verhalten können zum Ausschluss aus dem Vereinsbetrieb führen.
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.